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Neue Vorgaben mit Blick auf die Kreislaufwirtschaft
17.12.2025 Das revidierte Beschaffungsgesetz des Bundes verpflichtet seit dem 1. Januar 2025 zu ökologisch ausgerichteten technischen Spezifikationen. Die Reform verdeutlicht das Ineinandergreifen von Vergaberecht und Umweltregulierung und stärkt die Politikkohärenz zugunsten von Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft.
Unsere Empfehlungen für den öffentlichen Sektor
1. Vergabestrategien anpassen und dokumentieren
Auf ökologische und kreislauforientierte Spezifikationen sollten die dem BöB unterstehenden Behörden nur im begründeten Ausnahmefall verzichten. Eine transparente Dokumentation schafft Rechtssicherheit.
2. Fachwissen der Beschaffungsstellen stärken
Um die ökologischen Anforderungen umsetzen zu können, brauchen Beschaffungsstellen interne Schulungen, Leitfäden zu ressourcenschonenden Spezifikationen und positive Beispiele.
3. Erfolge kommunizieren
Die Wissensplattform woeb.swiss enthält gute Beispiele für nachhaltige öffentliche Beschaffung. Das setzt die Bereitschaft voraus, auch die eigenen guten Beispiele zum Thema zu machen.