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Lernen aus Krisen - Rückblick auf die IT-Beschaffungskonferenz 2026
15.09.2026 Das IT-Beschaffungswesen ist im Umbruch: Globale Krisen und technologischer Wandel rücken die Frage nach resilienten IT-Infrastrukturen und digitaler Souveränität in den Fokus. Genau darüber diskutierte die Schweizer Beschaffungscommunity an der 15. IT-Beschaffungskonferenz in Bern. Ein Rückblick.
Lernen aus Krisen – Rückblick auf die IT- Beschaffungskonferenz 2026
Lange und intensiv hatten wir uns auf die 15. IT-Beschaffungskonferenz vorbereitet, Themen aufgenommen und abgewägt, Speaker*innen und Fachsessions kombiniert, Namensschilder ausgedruckt, eingetütet – und plötzlich war er da, der grosse Tag, am 26. August.
Vor ausverkauftem Haus mit mehr als 400 Teilnehmenden und Referierenden eröffnete Pierre Broye, Direktor des Bundesamtes für Bauten und Logistik (BBL), die Konferenz mit seinem Keynote-Referat. Er zog Bilanz über fünf Jahre revidiertes Beschaffungsrecht in der Schweiz[1] und führte dem Publikum vor Augen, was die Schweiz im Beschaffungswesen in den letzten Jahr(-zehnten) alles erreicht hat. Die grossen Fortschritte beispielsweise bei der gesamtschweizerischen Harmonisierung des Beschaffungsrechts.[2] Oder das neue Nachhaltigkeitsgebot, das, so zumindest die Hoffnung,[3] den ökologisch und sozial nachhaltigen Einkauf fördert. Doch Pierre Broye zeichnete keineswegs das Bild einer heilen Beschaffungswelt. Er wies auch darauf hin, dass sich das Beschaffungswesen neben den Erfolgen auch neuen Herausforderungen wie Cybersecurity stellen muss: «Souveränitätsbedürfnis verlangt Flexibilität und Anpassungen», sagte er – ohne zu konkretisieren, welche Anpassungen dem Bund vorschweben.
… und welche Risiken lauern unterwegs?
Um diese Herausforderungen, und um die Frage, wie unsere Nachbarsländer damit umgehen, ging es im Folgereferat von Sebastian Raible, EU policy advisor.[4] Er knüpfte an unser Motto «Lernen aus Krisen – Souverän beschaffen» an und wies auf Open Source Software (OSS) als Schlüsseltechnologie für digitale Souveränität (und als Motor für gesteigerte Wertschöpfung) hin. In der EU bewegt sich hier viel, vor allem auf gesetzgeberischer Ebene (von der neuen EU-Vergaberichtlinie über den AI Act bis hin zum geplanten Cloud and AI Development Act) – so viel, dass selbst ausgewiesenen Digitalrechtsexpert*innen den Kopf brummt. Fest steht, dass sich die EU bei der öffentlichen Beschaffung von Cloud-Leistungen (mit oder ohne KI-Technologien) zunehmend vor dem Fremdzugriff durch Drittstaaten schützen will; deshalb sieht sie risikobasierte Ausschreibungskriterien vor, die es erlauben, als unsicher eingestufte Anbieter auszuschliessen.
Fest steht, dass sich die EU bei der öffentlichen Beschaffung von Cloud-Leistungen (mit oder ohne KI-Technologien) zunehmend vor dem Fremdzugriff durch Drittstaaten schützen will.
Strategische Weitsicht statt «administratives Gewurstel»
Auf den Entwurf der EU-Vergaberichtlinie ging auch Marc Steiner, Bundesverwaltungsrichter und Dozent an der BFH ein.[5] Er betonte, dass die «Buy European»-Klausel (siehe Art. 70 des Kommissionsentwurfs für eine revidierte Vergaberichtlinie[6]), welche die Protektionismus-Schraube auch vonseiten der EU anzieht, nicht zwingend das Ende der multilateralen Welthandelsordnung bedeutet, sondern vielmehr als Reaktion auf die Muskelspiele anderer Handelsmächte zu verstehen sei.[7] (Stichwort hier: «Retorsionsprotektionismus».)
Den Blick wieder auf die Schweiz gerichtet, findet Steiner klare Worte: Um die Ziele des Qualitätswettbewerbs zu erreichen, brauche es weitere Anstrengungen und mehr Kreativität in der Umsetzung: Wir bräuchten neben mehr strategischer Weitsicht auch die Bündelung der Kräfte – wie zum Beispiel durch Beschaffungskooperationen – statt administrativen Gewurstels.
Schoggistängeli und viel Jus-Futter zum Zmittag
Jedes Jahr ein Highlight an der IT-Beschaffungskonferenz ist die Lunch-Session «ask a lawyer», die wie folgt funktioniert: Die Teilnehmenden müssen zwar aufs Mittagsbuffet verzichten, bekommen aber ein Sandwich und mindestens ein Schoggistängeli o.ä. in die Hand gedrückt und haben die Gelegenheit, drei der schweizweit profiliertesten Beschaffungs-Anwält*innen (Julia Behnd, Christoph Jäger und Wolfgang Straub) juristische Knacknuss-Fragen zu stellen.
Dieses Jahr zeigten die Fragen die Herausforderungen im IT-Beschaffungswesen, wie zum Beispiel: Freihändige Vergaben (insbes. «Übergangsfreihänder») und generell das Phänomen «Vendor Lock-in» sowie der Umgang mit den damit verbundenen Wechselkosten. In Bezug auf Letzteres kam die Frage auf, inwiefern mit einem Anbieter-Wechsel verbundene Kosten in der Ausschreibung unter dem Zuschlagskriterium «Preis» zum Gesamtpreis addiert werden könne.[8] Hier gingen die Einschätzungen der Anwält*innen und die Wortmeldungen im Saal in die gleiche Richtung: Die Problematik der Wechselkosten ist jedem Projekt inhärent. Diese müssten somit mitbudgetiert werden (auch wenn das natürlich einfacher gesagt als getan ist) und dürfen nicht auf Folgeprojekte überwälzt werden. Dies würde Abhängigkeiten weiter zementieren und den Wettbewerb erschweren.[9]
Jedes Jahr ein Highlight an der IT-Beschaffungskonferenz ist die Lunch-Session «ask a lawyer».
Wie nachhaltig sind die Ausschreibungen der Schweiz?
Vor lauter Cyber-Resilienz und digitaler Souveränität darf unser Herzensthema – die nachhaltige öffentliche Beschaffung – nicht zu kurz kommen. Genau darum ging es in der Fachsession, moderiert von Lara Biehl. Sarah Hostettler und Luca Rolshoven (beide Doktorierende bei uns am Institut Public Sector Transformation) boten einen Einblick in unser SNF-Sinergia-Forschungsprojekt.[10] Grob gesagt hegt dieses Projekt keinen geringeren Anspruch, als den «praktischen Impact» des beschaffungsrechtlichen Nachhaltigkeitsgebots[11] messbar zu machen – und zwar mit den neusten KI-Technologien, sprich mithilfe von Large Language Models. Als Praxishilfe sieht das Projekt ein Dashboard vor, das Analysen und Visualisierungen rund um Nachhaltigkeitskriterien bei Ausschreibungen ermöglicht.[12] Das Projekt zeigt, welches Potenzial die Analyse von Daten für die «retrospektive Wirkungsanalyse» von Gesetzen birgt – eine Analyse, die laut der Bundesverfassung eigentlich vorgesehen wäre, in der Realität jedoch kaum (wir wagen zu behaupten: nie…) gemacht wird. Doch es geht nicht nur darum, Daten auszuwerten, sondern auch, diese dann strategisch zu nutzen – indem durch die Erkennung von Mängeln (oder Erfolgen) Weisungen und Richtlinien zur Steuerung angepasst werden können.[13]
Im Folgereferat[14] spannte Marc Steiner den Bogen vom «Big Picture» hin zu den technischen Details des Ausschreibungsdesigns.[15] In Bezug auf Ersteres wies er auf die Relevanz des öffentlichen Beschaffungswesens als strategisches Steuerinstrument hin. Oder um es in seinen Worten wiederzugeben: «Die innerhalb des gesetzlichen Ermessensspielraums gelebte Vergabepraxis [ist] nicht gottgewolltes administratives Gewurstel, sondern durch Führungsimpulse steuerbares und politisch zu verantwortendes Handeln.»
Der Bund als DJ am Souveränitätsmischpult
In seinem Abschlussreferat betonte Daniel Markwalder, Delegierter des Bundesrats für Digitalisierungsfragen bei der Bundeskanzlei, dass digitale Souveränität nicht einfach ein Schalter sei, den man mir nichts dir nichts umstellen kann.[16] Vielmehr sei es ein langer Prozess, bei dem der Staat viele Hebel in Bewegung setzen und aufeinander abstimmen muss– ähnlich wie ein*e DJ an einem Mischpult.
Im Panel im Nachgang betonte Esther Zysset, Anwältin und Expertin für Öffentliches Recht und IT-Recht, dass digitale Souveränität in einer Demokratie zu den zentralen Staatsaufgaben gehöre. Sie anerkannte die zahlreichen Bemühungen für mehr digitale Souveränität, die sowohl von der Verwaltung als auch aus der Politik kommen – betonte aber gleichzeitig, dass ein koordiniertes Vorgehen – also «the tone of the top» und ein breiter gesellschaftlicher Diskurs zu diesen Themen fehle. Auch die anderen Panelisten (Matthias Stürmer, Leiter des IPST, und Sebastian Raible) wiesen darauf hin, dass sich in der Schweizer Verwaltung, wie in der EU, schon einiges tue. Wenn auch eher auf unterschwelliger Ebene; also hinter den Kulissen. Einen Vorhang liess Daniel Markwalder dennoch fallen und verkündete, in den nächsten Wochen bei 3000 Arbeitsplätzen im Bund auf OSS-basierte Büroautomatik umzustellen. Eine erste Anpassung am Signalpegel des Souveränitäts-Mischpults, dem hoffentlich weitere folgen.
Save the date
Bitte vormerken: Die nächste IT-Beschaffungskonferenz findet am Montag, 30. August 2026 statt!
Referenzen
[1] Broye, P. (2026, August). Der Stand fünf Jahre nach Inkrafttreten des BöB: eine erste Bilanz [Vorlesungsfolien]. IT-Beschaffungskonferenz. https://pretalx.com/media/itbk-2026/question_uploads/q7404-3YFJVN_pdiMzjd.pptx
[2] Anm. d. Red.: Die Kolleg*innen aus dem Datenschutzrecht werden immer grün und blau vor Neid, wenn sie hören, dass wir beim Beschaffungsrecht in den Kantonen die gleiche Rechtslage haben wie auf Bundesebene. Auch in der Schweizer KI-Gesetzgebung, die der Bund aktuell legiferiert, zeichnet sich keine schweizweit einheitliche Lösung ab.
[3] Ob sich diese bewahrheitet oder nicht, ist der Forschungsgegenstand unseres SNF-Sinergia-Projekts, auf das wir im Podcast und hier im Blog auch noch eingehen.
[4] Sebastian, R. (2026, August). Europäische Beschaffung für Digitale Souveränität [Vorlesungsfolien]. IT-Beschaffungskonferenz. https://pretalx.com/media/itbk-2026/question_uploads/q7404-NMD89V_5FbJpvj.odp
[5] Steiner, M. (2026, August). Europäische Trends aus Schweizer Perspektive [Vorlesungsfolien]. IT-Beschaffungskonferenz. Einsehbar auf: https://pretalx.com/media/itbk-2026/question_uploads/q7404-D7WLSM_xnMPkqT.pptx
[6] Siehe Com(2026) 590 final, https://single-market-economy.ec.europa.eu/publications/proposal-regulation-public-contracts-and-concessions_en
[7] Anm. d. Red.: Auch wir finden während des Nachgesprächs im Podcast: Die «Buy European»-Klausel wird nicht so heiss gegessen, wie sie gekocht wurde – kommt sie doch in unerwartet WTO/GPA-konformen Gewand einher.)
[8] Die Frage lautete in relevanten Teilen leicht abgeändert in etwa so: «Falls eine Neuausschreibung notwendig wird, wie können die Umstellungs- und Wechselkosten angemessen berücksichtigt werden, damit die Gesamtwirtschaftlichkeit der Entscheidung beurteilt werden kann?»
[9] Vorschau: Zum Thema Vendor Lock-in und vertragliche Verankerung von «Exit-Strategien» im Beschaffungsvertrag wollen wir uns im ersten Halbjahr 2027 im Beschaffungsblog und -podcast mit einer IT-Rechts-Expertin unterhalten.
[10] Siehe für mehr Details Projektwebseite der Berner Fachhochschule: https://www.bfh.ch/de/forschung/forschungsprojekte/2024-306-275-438/
[11] Art. 2 Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB, SR …) und analog Art. 2 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswese (IVöB).
[12] Der Prototyp des Procurement Analytical Dashboards (PAD) des IPST ist einsehbar auf: https://pad.digisus-lab.ch/
[13] Für das Thema datenbasiertes Beschaffungsmonitoring sei auf die Folge 15 des Beschaffungsblogs und -podcasts verwiesen («Beschaffungsstrategien und Monitoring», https://beschaffungsblog.podbean.com/e/beschaffungsstrategien-und-monitoring/.
[14] Steiner, M. (2026b, August). Fünf Jahre neues Beschaffungsrecht aus Nachhaltigkeitsperspektive [Vorlesungsfolien]. IT-Beschaffungskonferenz. https://pretalx.com/media/itbk-2026/question_uploads/q7404-YQWC3E_IuqCT8U.pdf
[15] Marc Steiner wies in seinem Referat auf einige Beispiele aus der Rechtsprechung hin und diskutierte unter anderem die Frage, ob man Anforderungen wie zum Beispiel das Umweltmanagement (in ISO 14001) «nur» als Eignungskriterium oder eben als Zuschlagskriterium in einer Ausschreibung verankern kann – oder ob hier der sachliche Leistungszusammenhang bzw. der Auftragsbezug fehlt. Zu diesem Thema siehe auch Biehl/Koch (2025): «Technische Spezifikationen und Zuschlagskriterien im Kontext sozialer Nachhaltigkeit: Das Problem des sachlichen Zusammenhangs und Leistungsbezugs», in: Koch/Biehl/Fischer, IT-Beschaffungen 2.0: Die Handbremse lösen! Konferenzband zur 13. IT-Beschaffungskonferenz der Berner Fachhochschule, https://arbor.bfh.ch/bitstreams/d8f43d83-7235-4402-9202-ae7424459bcc/download.
[16] Markwalder, D. (2026, August). Digitale Souveränität als Leitlinie: Von der Theorie in die Praxis [Vorlesungsfolien]. IT-Beschaffungskonferenz. https://pretalx.com/media/itbk-2026/question_uploads/q7404-8QJVKK_SX00Owz.pdf