BFH stärkt Innovation durch klare Regelung von Immaterialgüterrechten

26.04.2024 Die Berner Fachhochschule fördert Innovation und die Zusammenarbeit mit Partner*innen aus Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur. Um entstandene Immaterialgüterrechte zu regeln, bietet sie drei IP-Modelle an.

Anlässlich des Welttages des geistigen Eigentums betont die Berner Fachhochschule (BFH) ihre Bemühungen, Innovation und Zusammenarbeit zu fördern. In Forschungsprojekten arbeiten BFH-Mitarbeitende eng mit Partner*innen aus Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur zusammen. Dabei liegt ein besonderes Augenmerk auf der Regelung von Immaterialgüterrechten, die in diesen Projekten entstehen.

Immaterialgüterrechte, auch bekannt als geistiges Eigentum, umfassen Rechte an immateriellen Gütern wie Erfindungen, Werken, Designs und Marken. Die BFH verfolgt eine Open-Science-Strategie, bei der die Ergebnisse hauptsächlich der Allgemeinheit dienen sollen. Dennoch können Partner*innen in bestimmten Fällen abweichende Nutzungsrechte erhalten, basierend auf der Immaterialgüter-Policy und der Weisung über den Wissens- und Technologietransfer der BFH.

Drei IP-Modelle

Um den Umgang mit Immaterialgüterrechten zu erleichtern, bietet die BFH drei IP-Modelle an: IP-Retention, IP-Sharing und IP-Transfer. Diese Modelle regeln Eigentum, Nutzung und Verwertung von geistigem Eigentum in Forschungsprojekten:

  • IP-Retention: Die Projektergebnisse gehören, unabhängig davon, wer diese erarbeitet hat, der BFH. Die BFH ist somit Eigentümerin des geistigen Eigentums. Sie verkauft oder lizenziert dieses an ihre Spin-offs, Partner*innen oder gibt es der Allgemeinheit frei.  
  • IP-Sharing: Die Projektergebnisse gehören derjenigen Partei, die sie erarbeitet hat. Gemeinsam erarbeitete Projektergebnisse gehören allen beteiligten Parteien. Die BFH und/oder die Partner*innen sind Eigentümer*innen des geistigen Eigentums. Es gelten hierbei die Nutzungsrechte bzw. Lizenzkonditionen, die auszuhandeln sind.
  • IP-Transfer: Die Projektergebnisse gehören, unabhängig davon, wer diese erarbeitet hat, dem oder der Partner*in. Der oder die Partner*in ist somit Eigentümer*in des geistigen Eigentums. Die BFH tritt hierbei sämtliche Rechte an den oder die Partner*in ab.

Die BFH ermutigt Mitarbeitende, Studierende sowie Alumni und Alumnae, ihre Forschungs- und Innovationskraft mit unternehmerischen Aktivitäten zu verbinden, um einen gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Mehrwert zu generieren. Im Rahmen der strategischen Initiative «unternehmerische Hochschule» bietet die BFH verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten an, darunter Zugang zu Expert*innen, Infrastruktur, Fördermitteln und Coaching-Programmen.

Immaterialgüterrechte für Gründer*innen

Alle Departemente der BFH verfügen über Ansprechpersonen für den Bereich der unternehmerischen Hochschule. Weitere Informationen sind auf der Webseite des Entrepreneurship Office der BFH verfügbar.

Die BFH bekennt sich zu einem vorteilhaften Umgang mit Immaterialgüterrechten für Gründer*innen und setzt sich aktiv dafür ein, den Transfer von IP auf neu gegründete Unternehmen zu erleichtern.