Value-Based Health Care und Health Technology Assessment

Der CAS Value-Based Healthcare und Health Technology Assessment vermittelt systematische Methoden zur Bewertung medizinischer Innovationen, analysiert deren Wert für das Gesundheitssystem und zeigt, wie evidenzbasierte Entscheidungen zu besseren Behandlungsergebnissen führen können.

Nach Absolvierung des CAS-Studiengangs

  • verstehen Sie die zentralen Prinzipien von HTA und Value-Based Healthcare und können den Wert von Medikamenten, Therapien und Medizinalprodukten aus gesundheitsökonomischer, klinischer und Market-Access-Perspektive systematisch beurteilen. 

  • übertragen Sie das erworbene Wissen direkt in Ihre berufliche Praxis – sei es in der Pharmaindustrie, der Medizintechnik, bei Krankenkassen, in Behörden oder in der klinischen Versorgung. 

  • können Sie bei Technologiebewertungen und Erstattungsentscheidungen kompetent mitwirken und sind mit aktuellen HTA-Methoden sowie internationalen Bewertungssystemen vertraut. 

Bild CAS Value Based Health Care und HTA

Steckbrief

  • Titel/Abschluss Certificate of Advanced Studies (CAS)
  • Dauer 13 Studientage
  • Unterrichtstage Montag, Dienstag, Mittwoch
  • Anmeldefrist 1. April 2026
  • Anzahl ECTS 12 ECTS-Credits
  • Kosten CHF 8’400
  • Unterrichtssprache Deutsch und Englisch
  • Studienort Bern
  • Departement Gesundheit
  • Nächste Durchführung Mai bis Juni 2026
    ⇢ Die Durchführungsdaten finden Sie unter Organisation + Anmeldung.

Inhalt + Aufbau

Porträt

Die jährlichen Gesundheitsausgaben pro Kopf sind in der Schweiz seit der Einführung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung im Jahr 1996 von rund CHF 5’300 auf heute fast CHF 11’000 gestiegen (BFS 2025). Die Lebenserwartung bei Geburt ist im gleichen Zeitraum von 76 auf 82.2 Jahre für Männer und von 82 auf 85.2 Jahre für Frauen gestiegen (BFS 2025). Die Gesundheitskosten steigen, doch nicht alle Ausgaben führen zu besseren Behandlungsergebnissen. Während medizinische Innovationen wie Medikamente, Therapien und Medizinalprodukte oftmals Leben retten und die Lebensqualität von Patient*innen verbessern, stehen Gesundheitssysteme vor der Herausforderung, diese zu bewerten und adäquate Preise festzulegen. 

In der Schweiz entscheidet das Bundesamt für Gesundheit (BAG) über die Aufnahme neuer Technologien in die Grundversicherung gemäss Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW-Kriterien). Doch wie wird der «Wert» einer Innovation gemessen? Wie viel darf eine Therapie kosten, die das Leben um ein Jahr verlängert? Und warum dauert es oft Jahre, bis innovative Behandlungen für Patient*innen verfügbar werden? 

Health Technology Assessment (HTA) und Value-Based Healthcare (VBHC) bieten systematische Ansätze zur Beantwortung dieser Fragen. HTA bewertet neue Gesundheitstechnologien anhand von Evidenz zu Wirksamkeit, Sicherheit und Kosten-Nutzen-Verhältnis. VBHC fokussiert darauf, die besten Gesundheitsergebnisse pro investiertem Franken zu erzielen. Länder wie England (NICE), Deutschland (IQWiG) und Frankreich (HAS) setzen bereits heute auf solche Bewertungssysteme, um diejenigen Innovationen den Patient*innen verfügbar zu machen, die am meisten Gesundheit für das investierte Geld bringen.

Ausbildungsziel

  • Sie verstehen Prinzipien von Value-Based Healthcare und HTA und können diese in verschiedenen Gesundheitskontexten anwenden – von der Medikamentenentwicklung bis zur integrierten Versorgung.  

  • Sie beherrschen gesundheitsökonomische Evaluationsmethoden und können Kostenwirksamkeitsanalysen interpretieren, QALYs berechnen und Budget Impact-Modelle verstehen.  

  • Sie kennen Market-Access-Strategien und verstehen, wie neue Technologien von der Entwicklung bis zur Erstattung durch die Krankenversicherung gelangen – in der Schweiz und international.  

  • Sie können Evidenz systematisch bewerten und sind mit modernen Methoden der Evidenzsynthese vertraut.  

  • Sie übertragen das erworbene Wissen direkt in Ihre berufliche Praxis, sei es in der Pharmaindustrie, Medizintechnik, bei Krankenkassen, in der Gesundheitspolitik, in der klinischen Versorgung oder in der Pflege.  

  • Sie können strategische Entscheidungen zu Gesundheitsinnovationen fundiert treffen und verschiedene Stakeholder-Perspektiven in Bewertungsprozesse einbeziehen. 

Der CAS Value-Based Healthcare und Health Technology Assessment vermittelt die Werkzeuge und Methoden, um medizinische Innovationen systematisch zu bewerten. Von der gesundheitsökonomischen Modellierung über Market Access-Strategien bis hin zu digitalen Gesundheitsanwendungen – Sie lernen, wie der «Wert» von Gesundheitstechnologien bestimmt und kommuniziert wird. Expert*innen aus Pharmaindustrie, Medizintechnik, Krankenkassen und Behörden teilen ihre Praxiserfahrungen und zeigen, wie HTA-Prinzipien in realen Entscheidungsprozessen angewendet werden. 

Im Rahmen des CAS-Studiums werden neben der Vermittlung von fundiertem theoretischem Fachwissen besondere Lernmethoden zur Verstärkung des Theorie-Praxistransfers eingesetzt. Hierzu zählen: 

  • Impulsreferate durch erfahrene Fach- und Führungspersonen aus dem Gesundheitswesen 

  • Selbststudium 

  • Fallstudien, Gruppenarbeiten 

  • Feedbackgespräche 

Als Kompetenznachweis erstellen Sie eine Abschlusspräsentation und einen Kurzbericht.

Titel + Abschluss

Certificate of Advanced Studies (CAS) der Berner Fachhochschule in «Value-Based Health Care und Health Technology Assessment»

Das Angebot ist Teil des Studiengangs:

Dozierende

  • Prof. Dr. Katharina Blankart, Professorin für Gesundheitsökonomie, BFH 
  • Mirko von Hein, Gesundheitsökonom, YouTuber und Market Access Experte 
  • Dr. Renato Mattli, Dozent, BFH  
  • Dr. Niklaus Meier, Post-doc, Institut für Gesundheitsökonomie und Gesundheitspolitik, BFH 
  • Prof. Dr. Tobias Müller, Professor für Gesundheitsökonomie, BFH  
  • Balz Ryf, Gesundheitsökonom und Market Access Experte 
  • Dr. Stephanie Vollenweider, Bundesamt für Gesundheit, Leiterin Sektion Health Technology Assessment, Bundesamt für Gesundheit (BAG) 
  • Benjamin Wyss, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Universität Bern und sitem-insel 

Voraussetzungen + Zulassung

  • Personen aus Verwaltung, Pharmaindustrie und biomedizinischer Industrie sowie Versicherungen, die sich gesundheitsökonomisches Wissen aneignen und in komplexen Entscheidungskontexten anwenden möchten

  • Gesundheitsfachpersonen (Ärzt*innen, Pflegefachpersonen, Therapeut*innen) mit Leitungs- oder Fachverantwortung 

Es gelten die allgemeinen Zulassungsbedingungen, die Sie im folgenden Dokument finden:

Kenntnisse + Fähigkeiten

  • Grundlagen der Statistik (idealerweise aber nicht zwingend mit R) 

  • wissenschaftliches Arbeiten 

Sprachkenntnisse

Deutsch und Englisch

Organisation + Anmeldung

13 Studientage, Mai bis Juni 2026
Unterrichtszeiten: in der Regel von 8.30 bis 16.30 Uhr
Für 12 ECTS-Credits rechnen wir mit einem Workload von 360 Stunden (inkl. Studientage).

  • Montag, 4. Mai 2026 

  • Montag, 11. Mai 2026 

  • Dienstag, 12. Mai 2026 

  • Montag, 18. Mai 2026 

  • Dienstag, 19. Mai 2026 

  • Dienstag, 26. Mai 2026 

  • Mittwoch, 27. Mai 2026 

  • Montag, 1. Juni 2026 

  • Dienstag, 2. Juni 2026 

  • Montag, 8. Juni 2026 

  • Dienstag, 9. Juni 2026 

  • Montag, 15. Juni 2026 (Selbststudium/Bearbeitung Gruppenarbeit) 

  • Dienstag, 16. Juni 2026 

  • Montag, 22. Juni 2026 

Anmeldefrist

1. April 2026

Teilnehmerzahl

Maximal 20 Teilnehmende

Im Rahmen des Online-Anmeldeprozesses benötigen wir von Ihnen folgende Dokumente:

  • Kopien Ihrer Bildungsabschlüsse (im PDF-Format, max. 1 MB pro Dokument)
  • Passfoto (JPEG)

Bitte laden Sie diese Dokumente auch dann hoch, wenn Sie diese bereits im Rahmen einer anderen Anmeldung eingereicht haben. Wenn Sie Fragen oder Probleme bei der Online-Anmeldung haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Geschäftsbedingungen

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen bleiben vorbehalten. Im Zweifelsfall ist der Wortlaut der gesetzlichen Bestimmungen und Reglemente massgebend.

Rückzugsregelung: Gemäss Weiterbildungsreglement ist ein Rückzug ohne Kostenfolge bis zum Ablauf der Anmeldefrist möglich. Nach diesem Zeitpunkt sind bei einer Abmeldung vor Beginn der Weiterbildung 50% des zu verrechnenden Betrages geschuldet.