QEvaluation
Die BFH führt im Auftrag von H+ eine unabhängige Beurteilung der Verbesserung der Behandlungsqualität von Leistungserbringenden im Gesundheitswesen durch.
Fiche signalétique
- Départements participants Santé
 - Institut(s) Soins infirmiers
 - Unité(s) de recherche Champ d'innovation Qualité dans les soins de santé
 - Organisation d'encouragement Autres
 - Durée 01.04.2022 - 31.07.2022
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            Direction du projet
                    
                        Dr. Silvia Thomann
                    
                
Dr. Niklaus Stefan Bernet - Équipe du projet Fabienne Josefine Renggli
 - Mots-clés Versicherungen, Heilmittel
 
Situation
Gemäss Krankenversicherungsgesetz (Art. 56 Abs. 3bis KVG) müssen Leistungserbringer im Gesundheitswesen Vergünstigungen auf Heilmittel dann nicht vollumfänglich an die Schuldner*innen der Vergütung weitergeben, wenn diese für die nachweisliche Verbesserung der Behandlungsqualität eingesetzt werden. H+ hat hierzu eine Vereinbarung mit den Versicherungen/Einkaufsgemeinschaften ausgearbeitet, der Leistungserbringende beitreten können (Vereinbarung betreffend die nicht vollständige Weitergabe von Vergünstigungen gemäss Art. 56 Abs. 3bis KVG). Im Rahmen dieser Vereinbarung ist H+ für die Evaluation des Nachweises der durch die Vereinbarung insgesamt erreichten Verbesserung der Behandlungsqualität zuständig. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, hat H+ die BFH beauftragt, eine unabhängige, auf wissenschaftlichen Kriterien basierende Evaluation durchzuführen und zuhanden des Auftraggebers (H+) respektive der Versicherungen für die Berichterstattung an das BAG einen entsprechenden Evaluationsbericht zu verfassen.