Revierförsterin oder Revierförster (80-100%)

14.03.2025: Das Oberforstamt sucht für die Beförsterung der Reviere Rüte und/oder Oberegg einen/e oder zwei Revierförsterin/innen oder Revierförster in einem Pensum von insgesamt 80-100%. Dieses Pensum könnte auch auf zwei Personen mit reduziertem Pensum aufgeteilt werden. Bewerben Sie sich noch heute.

Stellenantritt

per 1. Juni 2025 oder nach Vereinbarung

Arbeitsort

Appenzell

Ihre Aufgaben

Hoheitliche Beförsterung der Forstreviere Rüte (1’200 ha) und Oberegg (400 ha), total 1'600 ha Wald

  • Beraten und Informieren der Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer
  • Selbständiges Anzeichnen von Holzschlägen und Anweisen von Pflegeeingriffen mit anschliessender Kontrolle
  • Einmessen des Holzes bzw. Einfordern von Dritteinmessungen
  • Wahrnehmen der forstpolizeilichen Aufgaben
  • Mitarbeit bei der Erstellung von forstlichen Betriebsplänen
  • Informieren der Öffentlichkeit durch Beratungen, Führungen und Exkursionen
  • Durchführen des Borkenkäfer-Monitorings
  • Durchführen der Verjüngungskontrolle
  • Stellvertretung von Försterkollegen oder -kolleginnen bei deren Abwesenheit

Ihr Profil

Dipl. Förster/-in HF oder Bachelor of Science BFH/HAFL in Forstwirtschaft oder vergleichbare Ausbildung. Berufserfahrung ist von Vorteil. Die Stelle ist aber auch für Schul- oder Studienabgänger/innen geeignet.

Bewerben Sie sich jetzt.

Über den Kanton Appenzell, Land- und Forstwirtschaftsdepartement

Das Oberforstamt im Land- und Forstwirtschaftsdepartement sorgt sich um die nachhaltige Nutzung, Pflege und Erhaltung des Innerrhoder Waldes und um die Förderung seiner Vielfalt. Dies, damit der Wald alle ihm durch die Waldplanung zugeordneten Funktionen möglichst gut und nachhaltig erfüllen kann. Dazu beraten die Revierförster die Waldeigentümer, zeichnen die Holzschläge und Pflegeeingriffe an und liefern durch deren Kontrolle die Grundlagen für ein finanzielle Unterstützung mit Beiträgen von Bund und Kanton. Das Oberforstamt ist die zentrale Stelle, die für die Umsetzung der schweizerischen und kantonalen Waldgesetzgebung verantwortlich ist. Die Revierförster sind dabei das entscheidende Bindeglied zwischen der Verwaltung und der Öffentlichkeit auf der einen und den Waldeigentümer/innen mit ihren Wäldern auf der anderen Seite.